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Grundlagen

Versorgungswerke sind dazu verpflichtet über eine technische Verbindung zur DASBV die Beitragserhebungen, DEÜV-Meldungen und MVA-Meldungen der Arbeitgeber und Krankenkassen abzuholen und zu verarbeiten.

Datenaufbau Beitragserhebung

In einer Beitragserhebung übermitteln die Arbeitgeber die folgenden Daten an das Versorgungswerk:

  • Mitgliedsdaten
  • Beitrag
  • Einkommen
  • Meldungsart
  • SV-Tage

Mitgliedsdaten

In den Mitgliedsdaten übermitteln die Arbeitgeber den Familiennamen, Vornamen, Namenszusätze, Titel, das Geschlecht und den Geburtstag eines Mitglieds. Des Weiteren wird als eindeutig klassifizierendes Merkmal die Mitgliedsnr.-BV an das Versorgungswerk übermittelt. Über die Mitgliedsnr.-BV ermittelt das Programm automatisch das betroffene Mitglied. Sollte kein Mitglied ermittelt werden können, so kann der Anwender die Kontaktnummer manuell befüllen.

Beitrag

Der Arbeitgeber meldet mit jeder Beitragserhebung den Beitrag, den das Mitglied in einem Monat zu entrichten hat. Der Arbeitgeber kann in Form von Korrekturmeldungen auch Anpassungen an bestehenden Beiträgen durchführen.

Einkommen

Neben dem Beitrag wird auch das Einkommen des Mitglieds bei dem entsprechenden Arbeitgeber übermittelt. Auch das Einkommen kann über Korrekturmeldungen durch den Arbeitgeber noch angepasst werden.

Meldungsart

Die Arbeitgeber übermitteln in den Beitragserhebungen zwei Formen von Meldungen:

  • Grundmeldungen
  • Korrekturmeldungen

Beide Meldungsarten beziehen sich immer auf genau einen Abrechnungsmonat. Für jeden Monat des Angestelltenverhältnisses muss eine Grundmeldung übermittelt werden. Über Korrekturmeldungen kann der Arbeitgeber den initial gemeldeten Beitrag und das Einkommen korrigieren. Des Weiteren können auch neue Grundmeldungen für einen Abrechnungsmonat übermittelt werden. Diese Meldungen setzen alle vorher übermittelten Daten zurück und nur die aktuelle Grundmeldung zählt.

Beispiel Fortsetzung

Meldedatum Meldungsart Abrechnungsmonat Beitrag (€) Einkommen (€)
1.02.23 Grundmeldung Januar 2023 100,00 1.000,00
15.02.23 Korrekturmeldung Januar 2023 50,00 500,00

In diesem Beispiel müsste das Mitglied für Januar 2023 einen Beitrag in Höhe von 100,00 € + 50,00 € = 150,00 € bezahlen. Des Weiteren wurde ein Einkommen in Höhe von 1.000,00 € + 500,00 € = 1.500 € gemeldet.

Beispiel Fortsetzung

Meldedatum Meldungsart Abrechnungsmonat Beitrag (€) Einkommen (€)
01.02.23 Grundmeldung Januar 2023 100,00 1.000,00
15.02.23 Korrekturmeldung Januar 2023 50,00 500,00
01.03.23 Grundmeldung Januar 2023 25,00 200,00

Mit der Grundmeldung zum 01.03.23 werden alle vorherigen Meldungen negiert, sodass das Mitglied nun nur noch 25,00 € Beitrag für Januar 2023 zahlen muss. Das Einkommen für Januar 2023 beträgt nun ebenfalls nur noch 200,00 €.

SV-Tage

Neben dem Einkommen und dem daraus resultierendem Beitrag melden die Arbeitgeber auch die sozialversicherungspflichtigen Tage (SV-Tage). Diese werden in einer Größenordnung 0-30 übermittelt.

Datenaufbau DEÜV-Meldungen

In einer DEÜV-Meldung übermitteln die Arbeitgeber die folgenden Daten an das Versorgungswerk:

  • Mitgliedsdaten
  • Meldungsart
  • Ggf. Jahreseinkommen

Mitgliedsdaten

Wie auch in den Beitragserhebungen übermitteln die Arbeitgeber in den DEÜV-Meldungen die Stammdaten des Mitglieds. Neben dem Familiennamen, Vornamen, Namenszusätze, Titel, dem Geschlecht und dem Geburtstag eines Mitglieds werden in DEÜV-Meldungen auch Adressdaten übermittelt. Als klassifizierendes Merkmal wird auch an dieser Stelle die Mitgliedsnr. BV verwendet.

Meldungsart

Die Meldungsart wird bei DEÜV-Meldungen über den sogenannten "DEÜV-Meldegrund" übermittelt. Arbeitgeber können aus einer Vielzahl unterschiedlicher Meldegründe auswählen. Grundsätzlich teilen sich diese Meldegründe aber in drei Kategorien ein: Anmeldungen, Abmeldungen und Jahresmeldungen Anmeldungen werden verwendet, um den Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Mitglied anzumelden. Abmeldungen werden verwendet, um das Ende eines solchen Arbeitsverhältnisses zu melden. Jahresmeldungen geben das Gesamteinkommen an, das das Mitglied bei dem meldenden Arbeitgeber bekommen hat. Außerdem haben die Arbeitgeber die Möglichkeit DEÜV-Meldungen zu stornieren.

Ggf. Jahreseinkommen

Sollte es sich bei der DEÜV-Meldung um eine Jahresmeldung handeln, so wird immer das entsprechende Jahreseinkommen mitgemeldet.

Datenaufbau MVA-Meldungen

In einer MVA-Meldung übermitteln die Krankenkassen die folgenden Daten an das Versorgungswerk:

  • Mitgliedsdaten
  • Art des Leistungsbezugs
  • Beitragspflichtiges Einkommen
  • Beitrag
  • Beitrag Versicherungsträger

Mitgliedsdaten

Auch in den MVA-Meldungen wird als identifizierendes Merkmal die Mitgliedsnr. BV an das Versorgungswerk übermittelt. Des Weiteren sind in diesen Daten Familienname, Vorname, Geschlecht und Adresse enthalten.

Art des Leistungsbezugs

Der Leistungsbezug gibt an, welche Grundlage der Beitrag hat. Es können "Krankengelder", "Verletztengelder", "Lst. Personen" und "Pflegeunterstützungsgelder gemeldet werden.

Beitragspflichtiges Einkommen

Die MVA-Meldung basiert immer auf einem beitragspflichtigen Einkommen, welches durch die Krankenkasse gemeldet wird. Auf Basis des Einkommens in Kombination mit dem Beitrag und dem Beitrag des Versicherungsträgers wird der zu entrichtende Beitrag ermittelt.

Beitrag

Dies ist der Gesamtbeitrag, der aus dem Einkommen resultiert und zu entrichten ist.

Beitrag Versicherungsträger

Dies gibt den Trägeranteil des Beitrags wieder, den die Krankenkasse entrichtet.