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Zugangsmeldung erstellen und Export manuell ausführen
Sofern Aufgabenwarteschlangen die automatische Erzeugung/Meldung von Zu- und Abgangsmeldungen verarbeitet, geschieht dies, sobald Sie bspw. die Stammdaten ändern und alle Datensätze fehlerfrei vorliegen. Der manuelle Vorgang wird nachfolgend beschrieben.
Um eine zu prüfende Person der DASBV-Schnittstelle zu melden, ist eine Zugangsmeldung zu erstellen. Wird eine Person angemeldet oder werden relevante Stammdaten geändert (z. B. Nachname, Adresse) muss immer eine neue Zugangsmeldung erstellt werden, die an die DASBV übermittelt wird.
Zugangsmeldung erstellen: Ausgehend vom Kontakt wählen Sie "Aktionen", "unitop Altersversorgung" und "Erstelle Sterbedatenabgleich Zugangsmeldung". Hiermit erstellen Sie manuell eine Sterbedaten Zugangsmeldung für diesen Kontakt. Diese Aktion ist nur verfügbar, wenn der Kontakt noch nicht Bestand des Sterbedatenabgleichs ist.
Ergebnis im "Sterbedatenabgleich Export": War die Erstellung erfolgreich, öffnet sich die Karte "Sterbedatenabgleich Export", in der automatisch eine Exportzeile angelegt wurde. Es handelt sich hierbei um einen temporären Zwischenspeicher für die enthaltenen Daten, der diese so lange hält, bis sie weiterverarbeitet und an die DASBV-Schnittstelle versendet werden. Hier werden alle erstellten Zugangsmeldungen in den Zeilen gelistet.
Einzelne Zeilen editieren/nicht verarbeiten: Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit die Zeilen wie gewohnt zu editieren oder explizit (für den Sterbedatenabgleich) anzugeben, wenn Zeilen nicht verarbeitet werden sollen, z. B. da die Datensätze unvollständig sind. Ändern Sie hierzu den "Status", indem Sie den Menüpunkt "Nicht zu verarbeiten setzen" klicken. Bereits verarbeitete (exportierte) Zeilen können im Status nicht mehr geändert werden.
Einzelne Zeile überprüfen: Mit dem gleichnamigen Menüpunkt können Sie prüfen, ob die Zeile valide/plausible ist. Bei Fehlern öffnet sich ein Protokoll mit ermittelten Fehlermeldungen und ein Kennzeichen in der Spalte "Posten falsch" wird gesetzt.
Hinweis
Ein Export kann nur erfolgen, wenn Fehler behoben oder die Zeilen auf "Nicht zu verarbeiten" gesetzt werden.
Alle Zeilen eines Exports überprüfen Sie über "Meldung", "Prüfen" und "Zeilen überprüfen".
Durch den Stapellauf werden die Daten zu gegebener Zeit automatisch übermittelt.
Hinweis
Die DASBV meldet die geprüften Daten zurück, wenn es sich um einen konkreten Sterbefall, zweifelhaften Fall oder um einen Gesamtbestandsabgleich handelt. Bei einer einfachen Anmeldung erhalten Sie keine Rückmeldung.
Lesen Sie im DASBV Hub, wie Sie die Daten weiterverarbeiten.
Sterbedatenabgleich Export (Meldungen und Änderungen)
In diesem temporären Zwischenspeicher werden allgemeine Informationen, z. B. "Exportdateiname", Sendungsinformationen und der Status des Exports, sowie
alle erstellten Zugangsmeldungen als Exportzeilen gelistet. Den Export rufen Sie über die Suche auf oder öffnen ihn nach Erstellung einer Zugangsmeldung.
Neben den relevanten Stammdaten können Sie aus der Spalte "Vorgangsart" ablesen, ob es sich bei der Zeile um eine Zugangsmeldung oder Abgangsmeldung handelt und welche Posten nicht valide sind.
| Feld | Erläuterung |
|---|---|
| Vorgangsart | Zugangsmeldung: Hierbei handelt es sich um eine Anmeldung, Person ist zum ersten Mal im Bestand. Abgangsmeldung: Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung, die Person wird abgemeldet. |
| Posten falsch | Gibt an, ob der Eintrag falsch ist. Die Markierung wird nach einer einzelnen Zeilenprüfung oder der Gesamtprüfung gesetzt. Posten, die falsch sind, werden nicht exportiert. Ein Export kann nur erfolgen, wenn Fehler behoben oder die Zeilen auf "Nicht zu verarbeiten" gesetzt werden. |
| Fehlerbeschreibung | Schlägt bei Überprüfung der Zeilen die Plausibilität fehl, finden Sie hier die protokollierten Fehlermeldungen. |
Änderungen an den Stammdaten
Möchten Sie Änderungen bei einer Person melden, ist die Person zunächst abzumelden und eine Woche später erneut anzumelden.
Erklärung: Dieses Vorgehen basiert auf der Verarbeitung, welche durch die DASBV vorgegeben ist. Technisch gesehen gibt es Änderungsmeldungen, es erfolgt jedoch keine Prüfung durch die DASBV. Wird jedoch eine Person abgemeldet und erneut ein Zugang gemeldet, prüft die DASBV, ob zu der Person ein Sterbefall vorliegt. Würde aus unitop eine reine Änderungsmeldung gesendet werden, führt die DASBV keine Überprüfung durch.