Table of Contents

Sterbedatenabgleich (ausschließlich Versorgungswerke)

Der Sterbedatenabgleich ist eine Erweiterung von unitop DASBV, welche sich speziell an die Versorgungswerke richtet, um explizit Daten von Rentnern (≠ allgemein alle Mitglieder) zu verarbeiten. Es ist ein Verfahren, bei dem die Sterbedaten von verstorbenen Personen systematisch mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen werden. Ziel vom unitop Sterbedatenabgleich ist es, sicherzustellen, dass Versorgungseinrichtungen über den Tod einer Person informiert sind, um Fehlzahlungen, Betrug oder administrative Fehler zu vermeiden.

Dafür wird der Bestand der gemeldeten Rentner durch unitop DASBV an das zuständige Amt übermittelt. Wird bei der Bestandsprüfung des Amtes ein oder mehrere Sterbefälle registriert, werden diese zurück an unitop DASBV und somit an die Versorgungseinrichtungen übermittelt.

Hinweis

Die DASBV meldet die geprüften Daten zurück, wenn es sich um einen konkreten Sterbefall, zweifelhaften Fall oder um einen Gesamtbestandsabgleich handelt. Bei einer einfachen Anmeldung erhalten Sie keine Rückmeldung.

Typische Ziele des Sterbedatenabgleichs:

  • Beendigung von Zahlungen: Zum Beispiel Rentenzahlungen oder Sozialleistungen.

  • Aktualisierung von Datenbanken: Sicherstellung, dass die Daten über den Todesfall in allen relevanten Systemen korrekt erfasst werden.

  • Prävention von Betrug: Verhinderung, dass Leistungen unrechtmäßig weiter in Anspruch genommen werden.

  • Rechtliche und administrative Ordnung: Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und Bereinigung von Datenbeständen.