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Grundlagen

Versorgungseinrichtungen (mitteilungspflichtige Stellen) sind gesetzlich dazu verpflichtet, Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Im Kommunikationshandbuch der ZfA ist die genaue gesetzliche Verpflichtung unter dem Punkt "Grundlagen", "Ausgangslage" nachzulesen.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes: Berufsständische Versorgungseinrichtungen und betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen müssen Rentenbezugsmitteilungen bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln. Jede Rentenart erfordert eine separate Mitteilung. Das erste zu meldende Jahr war 2005. Die Rentenbezugsmitteilungen müssen die persönliche Steueridentifikationsnummer (RBM-Identifikationsnummer) verwenden, um eine eindeutige Zuordnung und automatisierte Auswertung zu ermöglichen. Die Steueridentifikationsnummer wird vom BZSt vergeben und dem Leistungsempfänger mitgeteilt. Der Leistungsempfänger muss seine Steueridentifikationsnummer der Versorgungseinrichtung mitteilen. Wenn er dies nicht tut, kann die Versorgungseinrichtung die Steueridentifikationsnummer beim BZSt erfragen. Die Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtung und BZSt erfolgt über das "Maschinelle Anfrageverfahren" (MAV) über die ZfA.

Datenaufbau RBM

Die Informationen, die wir mit einer RBM übermitteln müssen, lassen sich in vier Unterkategorien aufteilen:

  • Leistungsbetrag
  • Anpassungsbetrag
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung Betrag (KV/PV)
  • Vorzeiträume

Leistungsbetrag

Im Leistungsbetrag werden alle geflossenen Leistungen im Meldejahr übermittelt. Diese Informationen werden aus Business Central heraus über die Kreditorenposten ermittelt, da in diesen eindeutig die Zahlungsflüsse nachvollzogen werden können. Das Modul unterstützt die Ermittlung der Leistungsbeträge über die Rechnungsposten oder die Zahlungsposten. Abhängig von der Bruttoquote des Rentenvertrags können ebenfalls unterschiedlich zu versteuernde Leistungsbeträge in einer RBM gemeldet werden.

Hinweis

Die Verwendung der Bruttoquote ist nur für Pensionskassen relevant.

Anpassungsbetrag

Der Anpassungsbetrag ist der im Leistungsbetrag enthaltene Betrag der Leistung, der durch regelmäßige Erhöhung der Leistung geflossen ist. Anders ausgedrückt sind das die Beträge, die durch Rentendynamisierungen die Rente erhöht haben.

Beispiel

Bezeichnung Monatl. Ausgezahlte Rente
Ursprungsrente 1.000,- €
Nach Rentendynamisierung 1 1.010,- €
Nach Rentendynamisierung 2 1.020,- €

Der monatliche Anpassungsbetrag beträgt 20 €. Der gesamte Anpassungsbetrag, der in einem Leistungszeitraum geflossen ist, muss übermittelt werden. Für einen Leistungszeitraum über ein Jahr wäre der Anpassungsbetrag: 20 € x 12 = 240 €.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung Betrag (KV und PV)

Wenn für eine Rente die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurde, muss dies ebenfalls an die ZfA übermittelt werden. Diese Information befindet sich in den detaillierten Rentenposten zu einem Rentenvertrag. Dort lässt sich ablesen, welche Beträge von der Rente abgezogen wurden und an die Krankenkasse in Form von Kranken- und Pflegeversicherung abgetreten worden sind. Die Abschläge werden in separaten Kreditorenposten ausgezahlt, sodass das RBM-Modul anhand der Kreditorenposten für die Krankenkasse erkennen kann, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge gewesen sind.

Vorzeiträume

Vorzeiträume sind dann an die ZfA zu übermitteln, wenn einer zu übermittelnden Rente eine andere Rente vorausgegangen ist (wenn auf einen Rentenvertrag direkt ein Nächster folgt). Der Vorzeitraum beinhaltet dann den Zeitraum, in dem die vorausgegangene Rente ausgezahlt worden ist. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand aus der Berufsunfähigkeitsrente in die Altersrente wechselt.

Datenaufbau RentenID-Anfrage

Die Steueridentifikationsnummern-Anfragen dürfen ausschließlich dann für einen Leistungsempfänger an die ZfA gesendet werden, wenn es für die Versorgungseinrichtung keine andere Möglichkeit gab, die Steueridentifikationsnummer eines Leistungsempfängers zu ermitteln. Dementsprechend ist dies eine manuelle Einzelfunktion. Im Rahmen der Umsetzung der digitalen Rentenübersicht ist es ebenfalls möglich für Pensionskassen die Steueridentifikationsnummer während der Mitgliedsphase zu erfragen.