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Storno- und Korrekturmeldungen
Storno-Meldungen
Sollte die fachliche Grundlage für eine Rentenbezugsmitteilung entfallen und es wurde bereits eine RBM für diesen Leistungsbezug an die ZfA erfolgreich übermittelt, so ist das Versorgungswerk verpflichtet, die bereits übermittelte RBM zu stornieren. Die fachliche Grundlage kann z. B. entfallen, wenn für einen Versorgungsempfänger mit einer falschen Steueridentifikationsnummer eine RBM übermittelt worden ist. Die Erzeugung einer Stornomeldung erfolgt über die Übersicht und Karten der ausgehenden RBM. Dort gibt es die Möglichkeit zu einer ausgewählten RBM eine Stornomeldung zu erzeugen.
Bei einer Stornomeldung ist es wichtig, dass der Mitteilungspflichtigenordnungsbegriff der Storno-RBM mit der zu stornierenden RBM übereinstimmt. Des Weiteren muss das Feld "Datum Erstellung ursprünglicher Datensatz" der Storno-Meldung mit dem Feld "Datum Erstellung Datensatz" der zu stornierenden Meldungen übereinstimmen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird die Stornomeldung mit einem Parser Fehler abgewiesen, der darauf hinweist, dass die Storno-Meldung keiner Meldung zugewiesen werden konnte. Diese Felder werden bei der Erstellung der Stornomeldung vorbelegt. Storno-Meldungen haben den Meldetyp "09".
Korrektur Meldung
Korrektur Meldungen kommen im Gegensatz zu Storno-Meldungen zum Einsatz, wenn eine fachliche Korrektur, der durch eine RBM übermittelten Daten erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür wäre, dass die Ermittlung der Vorzeiträume nicht vollständig war. In diesem Fall muss nicht die ursprüngliche RBM storniert und neu erzeugt werden (es wurden Rentenzahlungen getätigt, die gemeldet werden müssen), sondern es genügt eine Korrektur-Meldung zu erzeugen und diese an die ZfA zu übermitteln. Analog zu den Stornomeldungen müssen auch hier die Felder "Datum Erstellung ursprünglicher Datensatz" und "Mitteilungspflichtigenordnungsbegriff" gefüllt werden, da ansonsten eine Abweisung durch einen Parser-Fehler erfolgt. Korrektur-Meldungen haben den Meldetyp "02".