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Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Der Zweck besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner fair zu verteilen, um eine angemessene Altersversorgung für beide Parteien sicherzustellen.
Bei der Scheidung prüft das Familiengericht automatisch den Versorgungsausgleich. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Versorgungsausgleichs, je nach Art der Rentenanwartschaften und den individuellen Umständen der Ehepartner.
Versorgungsausgleich anlegen und buchen
Öffnen Sie die Kontaktkarte des Mitglieds, für den Sie einen Versorgungsausgleich erstellen möchten und klicken Sie auf "Aktionen", "unitop Altersversorgung" und "Erstelle Versorgungsausgleich.
Allgemeine Informationen und Angaben des Verpflichteten und Berechtigten, sowie Ausgleichsart und Dauer der Ehe, etc. geben Sie unter "Allgemein" an.
Wählen Sie im Menü "Zeilen vorschlagen". In den Zeilen finden Sie relevante Werte und Kosten zur Bestimmung des Versorgungsausgleichs, die aus bestehenden Tarifen und der Grundeinrichtung hervorgehen.
Im Register "Gericht" ergänzen Sie alle Informationen, die Sie vom Gericht zurückerhalten haben oder Ihnen bereits bekannt sind. Gleichzeitig ergänzen Sie die Befunde des Gerichts in den Zeilen zur Ermittlung des Ausgleichs.
Nachdem Sie alle Werte eingetragen haben, können Sie in "Allgemein" den Status freigeben und über das Menü den Versorgungsausgleich buchen.