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Postenausgleich durchführen und aufheben
In unitop haben Sie die Möglichkeit, erhaltene Vorauszahlungen nachträglich mit der zugehörigen Verkaufsrechnung auszugleichen.
Die erweiterten Ausgleichsbuchungen sind für die korrekte steuerliche Behandlung der Vorauszahlungen essenziell – insbesondere im Hinblick auf unrealisierte und realisierte Umsatzsteuern.
Sie müssen diese Buchungen nicht manuell anpassen – das System übernimmt dies automatisch beim Ausgleich und beim Aufheben.
| Aktion | Auswirkung |
|---|---|
| Posten ausgleichen | Verknüpft Zahlung mit Rechnung, erzeugt erweiterte Ausgleichsbuchungen. |
| Ausgleich aufheben | Macht die erweiterten Buchungen rückgängig. |
| Erneut ausgleichen | Erzeugt die Buchungen erneut automatisch. |

Nachträglicher Ausgleich von Vorauszahlungsbuchungen
Gehen Sie dazu in die "Erweiterten Debitorenposten" und nutzen Sie die Funktion "Posten ausgleichen" über das Menüband.
Beim Erstellen des Ausgleiches:
- Wird die Vorauszahlung mit der Verkaufsrechnung verknüpft.
- Erzeugt das System automatisch erweiterte Ausgleichsbuchungen. Diese Buchungen stellen sicher, dass z. B. die Umsatzsteuer korrekt von unrealisiert auf realisiert umgebucht wird.
Zahlungsausgleich aufheben
Falls ein Ausgleich versehentlich durchgeführt wurde oder eine Korrektur notwendig ist, können Sie den Zahlungsausgleich jederzeit über das Menüband in der Liste "Deb.-Postenausgleich" aufheben.
Beim Aufheben des Ausgleichs:
- Werden die erweiterten Ausgleichsbuchungen rückgängig gemacht.
- Die ursprüngliche Vorauszahlungsbuchung steht Ihnen wieder separat zur Verfügung.
Die Buchhaltung wird entsprechend angepasst, sodass keine steuerlichen oder buchhalterischen Abweichungen entstehen.
Nach dem Aufheben haben Sie die Möglichkeit, den Zahlungsausgleich erneut korrekt durchzuführen.