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Werkern parallele Tätigkeiten erlauben
Möchten Sie erfahrenen Werken erlauben zeitgleich mehr als einen Arbeitsgang durchzuführen, ist eine Einstellung auf seiner Ressourcenkarte zu tätigen. Rufen Sie über die Suche die "Ressourcen" auf, wählen die gewünschte Person aus und öffnen die "Ressourcenkarte".
In der "Ressourcenkarte" navigieren Sie zum Register "Erweiterte Rückmeldung" und aktivieren den Schalter "Parallele Tätigkeiten erlaubt".
Diese Einstellung entfaltet ihre Wirkung, wenn für den entsprechenden Arbeitsplatz bzw. Arbeitsplatzgruppe die Einstellung "Parallele Tätigkeiten erlaubt" ebenfalls aktiviert ist. Das bedeutet die parallelen Tätigkeiten müssen einerseits am Arbeitsplatz Arbeitsplatzgruppe möglich sein und dem jeweiligen Werker erlaubt sein.