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Behörde und Entscheider festlegen
Grundsätzlich legen Sie Gerichte und Entscheider ebenso als Kontakt an. In einem bestehenden Kontakt geben Sie dabei an, ob es sich um eine Behörde oder einen Entscheider handelt.
Öffnen Sie den entsprechenden Kontakt und navigieren Sie zum Register "Bußgeldinformationen".
De-/aktivieren Sie die Schalter der gleichnamigen Felder.
Über das Feld "Kontaktnr. OLG" geben Sie das Oberlandesgericht an, das für den Kontakt (nur bei Entscheider) zuständig ist.
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