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Bußgeldposten bearbeiten
Rufen Sie im Bußgeldmanagement über das Menü im Rollencenter die "Bußgeldposten" auf. Auf der linken Seite haben Sie die Möglichkeiten Ihre Ansichten zu ändern. Je nach Bedarf filtern Sie nach:
- Offenen Bußgeldzahlungen (wurden bislang keinem Bußgeldfall und keiner Rate zugeordnet)
- Offene Bußgeldraten
- Offene Bußgeldposten
- Bußgeldzahlungen ohne Zuweisung
Offene Bußgeldzahlungen
Bei offenen Bußgeldzahlungen handelt es sich um Zahlungseingänge, die bisher keinem Bußgeldfall und keiner Rate zugeordnet wurden.
Bußgeldfall zuordnen (Vorgangszuweisung)
Rufen Sie im Bußgeldmanagement über das Menü im Rollencenter die "Bußgeldposten" auf.
Wählen Sie den entsprechenden Datensatz aus und klicken im Menü auf "Vorgangszuweisung", um einen eingetragenen Bußgeldfall auszuwählen.
Hinweis
Über diesen Weg können Sie ebenso mit "Vorgangszuweisung rückgängig machen" eine bestehende Zuweisung aufheben.
In der sich öffnenden Karte "Zuweisung Bußgeldfall" können Sie z. B. durch Eingabe des Aktenzeichens oder den Namen des Büßers die Zeilen Filtern. Bei der Zuordnung unterstützen Sie die untenstehenden Informationen.
Wählen Sie den korrekten Bußgeldfall aus und wählen "Bußgeldfall zuweisen", bestätigen Sie mir "Ja".
Zurück in der Liste der "Bußgeldposten" wird das Feld "Bußgeldfall Nr." ergänzt.
Weisen Sie dem Bußgeldfall eine Rate zu.
Raten zuordnen (Postenausgleich)
Nachdem Sie eine offene Bußgeldzahlung einem Bußgeldfall zugeordnet haben, weisen Sie diesem eine Rate zu.
Sie befinden sich im Bußgeldmanagement und rufen die "Bußgeldposten" auf.
Wählen Sie den entsprechenden Datensatz aus der Liste "Bußgeldposten" aus und wählen im Menü "Posten ausgleichen".
Hinweis
Über "Posten ausgleichen" kann der Zahlungseingang, nachdem er einem Vorgang zugeordnet wurde, einer oder mehreren Raten zugeordnet werden. Über die Funktion "Ausgleich aufheben" kann eine Zuordnung zu einer Rate wieder aufgehoben werden.
Hinweis
Raten, die nicht vollständig ausgeglichen werden, bleiben mit einem Restbetrag offen.
Im Bußgeldpostenausgleich vergeben Sie eine "AusgleichsID", indem Sie auf Ausgleichs-ID setzen" klicken. Daraufhin wird der eingezahlte Betrag mit dem Ausgleichsbetrag verglichen und ein Saldo erstellt.
Wählen Sie erneut "Posten ausgleichen" und buchen Sie den Ausgleich. Bei Bedarf vergeben Sie eine Belegnr., welcher in den Ausgleich der Rate geschrieben wird.
Hinweis
Mit diesem Prozess ist kein buchhalterischer Vorgang vollzogen.
Ihre gebuchten Raten können Sie im Bußgeldfall einsehen. Öffnen Sie einen gewünschten Bußgeldfall und betrachten Sie die Informationsbox. Hier können Sie nähere Informationen zur Summe und Zahlungen einsehen.