Table of Contents

Beitragsbescheinigungen

Beitragsbescheinigungen für das Finanzamt über gezahlte Mitgliedsbeiträge sind offizielle Nachweise, die belegen, dass eine Person Mitgliedsbeiträge an eine Organisation (z. B. einen Verein, eine Gewerkschaft oder eine gemeinnützige Organisation) gezahlt hat. Sie dienen dazu, diese Zahlungen steuerlich geltend zu machen, sofern sie als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt sind.

Dafür prüft unitop bei jedem Ausgleich oder jeder Aufhebung eines Ausgleichs in den Debitorenposten, ob eine beteiligte Zahlung verwendet wird, um einen Mitgliedsbeitrag auszugleichen und wenn ja, in welcher Höhe.

Hinweis

Voraussetzung für die Erstellung der Beitragsbescheinigungsposten ist, dass diese in der "Mitgliedermanagement Einrichtung" aktiviert sind.

Beitragsbescheinigungsposten anlegen

  1. Stapelverarbeitung aufrufen: Ausgehend vom Rollencenter oder über die Suche führen Sie die Aktion "Aufgaben" und "Beitragsbescheinigungsposten anlegen" aus.

  2. Posten anlegen: Ergänzen Sie den Beginn und das Ende des Zeitraums aus den Zahlungen berücksichtigt werden sollen (üblicherweise ein Kalenderjahr) und nutzen Sie bei Bedarf die weiteren Filtermöglichkeiten für die Debitoren. Bestätigen Sie mit "OK".

  3. Ergebnis: Daraufhin wird für jeden gefilterten Debitoren, für den mindestens ein Posten im ausgewählten Zeitraum mit einem Mitgliedsbeitrag existiert, ein Eintrag in den "Beitragsbescheinigungsposten" eingelegt.

  4. Posten und Bescheinigungen nachvollziehen: Um einzusehen, welche Posten zu einer Bescheinigung gehören, wählen Sie einen Datensatz aus und navigieren über "Zugehörig" auf "Details".

Ändert sich der Ausgleichsbetrag eines Debitorenpostens, der zu einem Beitragsbescheinigungsposten gehört, oder erhält ein Posten einen Ausgleichsbetrag, der im Zeitraum eines bestehenden Bescheinigungspostens liegt, wird der Beitragsbescheinigungsposten in dieser Liste mit "Betrag geändert" gekennzeichnet. Daraufhin finden Sie diesen Posten im Rollencenter im Stapel "Anzahl geänderter Bescheinigungsposten". So wird Ihnen vom System signalisiert, dass ein bestehender Beitragsbescheinigungsposten nicht mehr korrekt ist und ggf. eine korrigierte Version verschickt werden muss.

Beitragsbescheinigungsposten stornieren

Um Bescheinigungsposten zu stornieren, wählen Sie die entsprechenden Datensätze aus der Liste der "Beitragsbescheinigungsposten" aus und wählen "Aktionen", "Stornieren". Daraufhin werden die ausgewählten Bescheinigungsposten als storniert markiert. Bei Bedarf erstellen Sie mithilfe der Stapelverarbeitung neue Beitragsbescheinigungsposten.

Beitragsbescheinigungsposten drucken

Bescheinigungsposten können im Stapel oder einzeln gedruckt werden. Der jeweils verwendete Bericht und das zugehörige Layout werden im Datensatz gespeichert, um sicherzustellen, dass das Layout bei jedem Druckvorgang unverändert bleibt.

Beitragsbescheinigung