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Gutschriften und Stapelgutschriften
Wenn ein Mitglied rückwirkend Gutschriften benötigt, kann dies über die "Beitragsposten" veranlasst werden. Dieser Fall kann eintreffen, wenn die Abrechnungen z. B. seit sechs Monaten fehlerhaft sind oder ein Mitglied austritt und aus Kulanz rückwirkend die Beiträge erstattet werden sollen.
Um Gutschriften durchzuführen, müssen die betroffenen Rechnungen fakturiert sein. Für die Erstellung der Belege gehen Sie die folgenden Schritte durch:
- Navigieren Sie aus dem Kontakt (Zugehörig/Mitgliedermanagement) oder einer Beitragszeile (Abrechnung) in die zugehörigen Beitragsposten
- Aktionen -> Gutschrift erstellen
- Betreffende Belege auswählen
Lesen Sie mehr zu dem Thema Gutschriften in der Dokumentation von Microsoft.
Hinweis
Sie können nur Rechnungspositionen oder komplette Rechnungen gutschreiben, die bisher nicht erstattet wurden.
Die Abwicklung der Rechnungen ist im Microsoft Standard von Business Central integriert und kann damit durchgeführt werden.
Verarbeiten von einer Verkaufsrücklieferung oder von Stornierungen