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Gutschriften und Stapelgutschriften

Wenn ein Mitglied rückwirkend Gutschriften benötigt, kann dies über die "Beitragsposten" veranlasst werden. Dieser Fall kann eintreffen, wenn die Abrechnungen z. B. seit sechs Monaten fehlerhaft sind oder ein Mitglied austritt und aus Kulanz rückwirkend die Beiträge erstattet werden sollen.

Um Gutschriften durchzuführen, müssen die betroffenen Rechnungen fakturiert sein. Für die Erstellung der Belege gehen Sie die folgenden Schritte durch:

  • Navigieren Sie aus dem Kontakt (Zugehörig/Mitgliedermanagement) oder einer Beitragszeile (Abrechnung) in die zugehörigen Beitragsposten
  • Aktionen -> Gutschrift erstellen
  • Betreffende Belege auswählen

Lesen Sie mehr zu dem Thema Gutschriften in der Dokumentation von Microsoft.

Hinweis

Sie können nur Rechnungspositionen oder komplette Rechnungen gutschreiben, die bisher nicht erstattet wurden.