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Lagerorte

Generell muss für die QS-Prüfung mindestens ein Lagerort angelegt werden (ohne Logistik Einrichtungen). Weitere Lagerorte können angelegt werden für Folgeprozesse nach der QS, z. B. Sperrlager. Diese sind für die zuvor erläuterten Prüfentscheidungscodes relevant.

Hinweis

Für neue Lagerorte müssen standardmäßig die Lagerbuchungseinrichtungen hinterlegt werden, sowie Umlagerungsrouten zwischen sämtlichen relevanten Lagerorten.

Für die Lagerorte, für die eine QS-Prüfung notwendig ist, z. B. Ihr Hauptlagerort, wird auf der Lagerortkarte in dem Feld "QS Lagerortcode" dieser zuvor eingerichtete QS-Lagerort hinterlegt. Dies ist ausschlaggebend, dass im Wareneingangsprozess eine QS-Prüfung durchgeführt wird. Soll im Cargo-Prozess ebenfalls bei dem tatsächlichen Wareneingang in Ihrem Lager eine QS-Prüfung erfolgen, ist hier der entscheidende Auslöser in der Umlagerungsroute zu setzen (Feld "Prüfpflichtig").