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Lagerorte

Generell muss für die QS-Prüfung mindestens ein Lagerort angelegt werden (ohne Logistik Einrichtungen). Weitere Lagerorte können angelegt werden für Folgeprozesse nach der QS, z. B. Sperrlager. Diese sind für die zuvor erläuterten Prüfentscheidungscodes relevant.

Hinweis

Für neue Lagerorte müssen standardmäßig die Lagerbuchungseinrichtungen hinterlegt werden, sowie Umlagerungsrouten zwischen sämtlichen relevanten Lagerorten.

Für die Lagerorte, für die eine QS-Prüfung notwendig ist, z. B. Ihr Hauptlagerort, wird auf der Lagerortkarte in dem Feld "QS Lagerortcode" dieser zuvor eingerichtete QS-Lagerort hinterlegt. Dies ist ausschlaggebend, dass im Wareneingangsprozess eine QS-Prüfung durchgeführt wird. Soll im Cargo-Prozess ebenfalls bei dem tatsächlichen Wareneingang in Ihrem Lager eine QS-Prüfung erfolgen, ist hier der entscheidende Auslöser in der Umlagerungsroute zu setzen (Feld "Prüfpflichtig").


Prozesswirkung im Wareneingang

Die Lagerorteinrichtung beeinflusst direkt, ob Prüfungen zuverlässig erzeugt und korrekt weiterverarbeitet werden.

  1. QS-Lagerortcode: Entscheidet, ob eingehende Mengen in den QS-Prozess geleitet werden.

  2. Umlagerungsrouten: Steuern die fachlich korrekte Verteilung nach der Prüfentscheidung.

  3. "Prüfpflichtig": Das Kennzeichen ist im Cargo-Kontext der zentrale Auslöser für die Prüfung.


Kurzdiagnose bei Abweichungen

Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Eingrenzung von Abweichungen in der Lagerorteinrichtung.

Beobachtung Erster Prüfpunkt
Keine Prüfung trotz Wareneingang. QS-Lagerortcode am betroffenen Lagerort prüfen.
Mengen landen nach Abschluss im falschen Lager. Prüfentscheidungscodes und Nach-Lagerorte prüfen.
Cargo-Wareneingang löst keine Prüfung aus. Kennzeichen "Prüfpflichtig" in der Umlagerungsroute prüfen.