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Kinderanzahl und Elterneigenschaft abfragen (für Pflegeversicherungspflichtige Verträge)
Die Funktion "Kinderanzahl und Elterneigenschaft abfragen" unterstützt Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Kinderanzahl und Elterneigenschaft für pflegeversicherungspflichtige Rentenverträge zu erfassen, zu verwalten und korrekt zu melden.
Seit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) am 1. Juli 2023 müssen Zahlstellen und Versorgungseinrichtungen die Elterneigenschaft ihrer Rentenempfänger korrekt dokumentieren, da Eltern mit Kindern niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen als Kinderlose.
Diese Funktionalität ermöglicht Ihnen:
- Die strukturierte Erfassung der Kinderanzahl (automatisch oder manuell).
- Die Durchführung von PUEG-Anmeldungen und -Abmeldungen.
- Die rechtskonforme Meldung an die zuständigen Stellen.
- Die korrekte Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der Elterneigenschaft.
Als Versorgungseinrichtungen erfassen Sie die für pflegeversicherungspflichtige Renten die Kinderanzahl und Elterneigenschaft, um den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose korrekt zu berechnen und an die Pflegekassen zu melden.