Table of Contents

unitop OPP Integration Event Management – App-Übersicht

Sie sind über den Microsoft Marketplace auf unsere unitop Dokumentation gekommen? Hier finden Sie weiterführende Informationen über unitop OPP Integration Event Management (unitop OPplus Integration EM) im Überblick. Jede App-Seite bietet Ihnen Informationen zu Funktionen, Installation und weiterführender Dokumentation.

unitop OPP Integration EM ist eine Integrationslösung zwischen unitop Event Management und Continia OPplus für Microsoft Dynamics 365 Business Central. Die Extension ermöglicht eine nahtlose Integration des Zahlungsverkehrs in das Veranstaltungsmanagement mit automatisierter Verarbeitung von Teilnehmerabrechnungen.

Überblick

Continia OPplus ist ein umfassendes Add-on für Microsoft Dynamics 365 Business Central, das darauf abzielt, den Zahlungsverkehr und die Finanzbuchhaltung effizienter, sicherer und automatisierter zu gestalten.

Mit dieser Erweiterung wird der Zahlungsverkehr in das Veranstaltungsmanagement integriert. Erstellen Sie Zahlungsvorschläge um Teilnehmerabrechnungen oder sonstige Leistungen per Einzug abzurechnen. Importieren Sie einen Kontoauszug und lassen darin enthaltene Teilnehmergebühren den Abrechnungen zuordnen. Gewähren Sie Ihren Kunden Ratenzahlungen, dann können Sie dies über einen Ratenzahlungsplan hinterlegen.

Funktionen und Dokumentation

Mit der Verknüpfung von unitop und OPplus werden über den gesamten Prozess der Teilnehmerabrechnung der Zahlungsverkehr von OPplus integriert und weitere Komfortfunktionen bereitgestellt.

Eine vollständige und verbindliche Übersicht der Funktionen entnehmen Sie der offiziellen Leistungsbeschreibung.

Installation und Konfiguration

Voraussetzung

Die Installation setzt folgende Komponenten voraus:

  • Continia OPplus – Zahlungsverkehrs- und Finanzmanagementmodul

Enthaltene Apps


Weitere Informationen

Support & Hilfe

Bei Fragen zur Installation oder Nutzung kontaktieren Sie gerne:


Bitte beachten Sie, dass diese Dokumentation lediglich informativen Charakter hat und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Rechtlich bindend sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen sowie die offizielle Leistungsbeschreibung.