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unitop OPP Integration Tenants Association – App-Übersicht

Sie sind über den Microsoft Marketplace auf unsere unitop Dokumentation gekommen? Hier finden Sie weiterführende Informationen über unitop OPP Integration Tenants Association (unitop OPplus Integration TA) im Überblick. Jede App-Seite bietet Ihnen Informationen zu Funktionen, Installation und weiterführender Dokumentation.

unitop OPP Integration TA ist eine Integrationslösung zwischen unitop Tenants Association und Continia OPplus für Microsoft Dynamics 365 Business Central. Die Extension ermöglicht eine nahtlose Integration des Zahlungsverkehrs in die Verbandslösung für Mietervereine.

Überblick

Continia OPplus ist ein umfassendes Add-on für Microsoft Dynamics 365 Business Central, das darauf abzielt, den Zahlungsverkehr und die Finanzbuchhaltung effizienter, sicherer und automatisierter zu gestalten.

Diese Erweiterung integriert die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs in die Verbandslösung für Mietervereine. Nutzen Sie die Komfortfunktionen für den Zahlungsverkehr und die Finanzbuchhaltung bei der Abwicklung Ihrer Leistungen.

Diese Branchelösung richtet sich speziell an Mietervereine, die das unitop Tenants Association Add-on mit der Verbandssoftware unitop Verband einsetzen.

Funktionen und Dokumentation

Mit der Verknüpfung von unitop und OPplus werden über den gesamten Prozess des Mitgliedermanagements und der Beitragsabrechnung der Zahlungsverkehr von OPplus integriert und weitere Komfortfunktionen bereitgestellt.

Eine vollständige und verbindliche Übersicht der Funktionen entnehmen Sie der offiziellen Leistungsbeschreibung.

Installation und Konfiguration

Voraussetzung

Die Installation setzt folgende Komponenten voraus:

  • Continia OPplus – Zahlungsverkehrs- und Finanzmanagementmodul

Enthaltene Apps


Weitere Informationen

Support & Hilfe

Bei Fragen zur Installation oder Nutzung kontaktieren Sie gerne:


Bitte beachten Sie, dass diese Dokumentation lediglich informativen Charakter hat und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Rechtlich bindend sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen sowie die offizielle Leistungsbeschreibung.