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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Ziel ist es, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner fair zu verteilen und eine angemessene Altersversorgung für beide Parteien sicherzustellen.

Bei einer Scheidung prüft das Familiengericht automatisch den Versorgungsausgleich. Zur Berechnung existieren verschiedene Methoden, abhängig von der Art der Rentenanwartschaften und den individuellen Umständen der Ehepartner.


Voraussetzungen

Bevor ein Versorgungsausgleich angelegt werden kann, müssen die folgenden Einrichtungen vorgenommen werden:

  • Bestimmte Angaben müssen in der Versorgungsausgl. Einrichtung konfiguriert sein:
    1. Nummernserien, Aktivitätengruppen, Buchungsart, Art der Altersbestimmung sowie die Quote-Art der Periodenbestimmung
    2. Standard-Ausgleichsart (interne oder externe Teilung)
    3. Kostenparameter
    4. Gegebenenfalls Vertragsvorlagen für Berechtigte
    5. Einstellungen für externe Teilungen
  • Der Verpflichtete muss als Kontakt vom Typ "Person" im System erfasst sein.
  • Der Berechtigte muss als Kontakt vom Typ "Person" im System erfasst sein.
  • Das zuständige Familiengericht muss als Kontakt mit aktiviertem Kennzeichen "Gericht" erfasst sein.
  • Bei einer externen Teilung muss die aufnehmende Versorgungsausgleichskasse als Kontakt (mit aktiviertem Kennzeichen "Versorgungsausgleichskasse") und mit einer Geschäftsbeziehung zu einem Kreditor erfasst sein.
  • Für die Buchung müssen die Vertragsvorlagen für den Berechtigten (Mitglied und Empfänger) in der Versorgungsausgl. Einrichtung hinterlegt sein.
  • Sofern die Buchungsart "nach Tarif" verwendet wird, müssen die Barwerte Versorgungsausgleich in der Einrichtung hinterlegt sein.