Mit diesem Formular können Sie fehlende, unklare oder fehlerhafte Inhalte in der Dokumentation melden und Verbesserungsvorschläge machen. Ihr Feedback hilft uns, die Qualität und Vollständigkeit kontinuierlich zu verbessern.
Ereignisschlüssel
Der Ereignisschlüssel ist ein eindeutiger Code, der bestimmte Ereignisse, wie beispielsweise den Tod eines Versicherten, identifiziert. Er dient dazu, relevante Vorgänge innerhalb der Sozialversicherung systematisch zu erfassen, zu kategorisieren und automatisiert zu verarbeiten. Durch den Ereignisschlüssel wird sichergestellt, dass die Versorgungswerke die richtigen Maßnahmen ergreifen können, wie die Beendigung von Zahlungen oder die Aktualisierung von Stammdaten.
Folgende beiden Ereignisschlüssel finden Sie u. a. in den "Sterbedatenabgleich Import Zeilen":
- Sterbefall
- Zweifelhafter Fall
Hinweis
Wird einer der beiden Fälle beim Sterbedatenabgleich festgestellt, erhalten diese Datensätze den Status "Manuelle Bearbeitung", damit jene Fälle entsprechend durch Sie als Anwender bearbeitet werden können.
Sterbefall
Der Ereignisschlüssel "Sterbefall" ist ein spezifischer Code im Rahmen des Datenabgleichs der DASBV, der den Tod eines Versicherten eindeutig kennzeichnet.
Von der DASBV zurückgemeldete Sterbefälle werden nicht automatisch aus dem Bestand der DASBV entfernt. Dazu muss ein Sterbetransfer in der unitop Alterversorgung durchgeführt werden. Unter Meldung verarbeiten/Meldung: Sterbefall erfahren Sie, wie Sie einen Sterbetransfer anstoßen. Die Abmeldung bei der DASBV erfolgt dann automatisch bei der Verbuchung des Sterbetransfers.
Zweifelhafter Fall
Ein zweifelhafter Fall bei Versorgungseinrichtungen bezeichnet eine Situation, in der unklar ist, ob der gemeldete Sterbefall mit einem Leistungsempfänger übereinstimmt. In diesem Fall übermittelt die DASBV zweifelhafte Fälle, die gegebenenfalls zum Bestand gehören und verstorben sein könnten. Solche Fälle erfordern eine manuelle Überprüfung, um sicherzustellen, dass nur in korrekt zugewiesenen Sterbefällen die Leistungen für den Versorgungsempfänger eingestellt werden.
Beispiele für zweifelhafte Fälle:
- Unstimmigkeiten bei Sterbedaten:
- Ein gemeldeter Sterbefall passt nicht zu den gespeicherten Stammdaten (z. B. Abweichungen im Namen, Geburtsdatum, oder Adresse).
- Ein angeblicher Sterbefall wird gemeldet, die Person bezieht jedoch weiterhin Leistungen oder meldet sich aktiv.
- Doppelte oder ähnliche Datensätze:
- Es existieren mehrere Datensätze für dieselbe Person, möglicherweise aufgrund von Namensänderungen (z. B. Heirat) oder fehlerhaften Eingaben.
- Zwei Personen mit ähnlichen Stammdaten (z. B. gleicher Name und Geburtsdatum, aber unterschiedliche Adressen) können nicht eindeutig unterschieden werden.
- Diskrepanzen zwischen Datenquellen:
- Eine Meldung von einer Behörde widerspricht den Daten, die der Versorgungseinrichtung vorliegen (z. B. unterschiedliche Todesdaten oder Meldung eines Sterbefalls trotz fortlaufender Kommunikation mit der Person).
- Unvollständige oder unklare Datensätze:
- Wichtige Angaben fehlen, z. B. Geburtsdatum, Versicherungsnummer oder eindeutige Kontaktinformationen, wodurch die Identität nicht zweifelsfrei bestätigt werden kann.
- Verdacht auf Missbrauch oder Betrug:
- Es gibt Hinweise darauf, dass Leistungen unrechtmäßig weiter in Anspruch genommen werden, z. B. wenn ein Sterbefall nicht gemeldet wurde, um weiterhin Zahlungen zu erhalten.
Gesamtbestand
Der Ereignisschlüssel "Gesamtbestand" kennzeichnet die jährliche DASBV-Übermittlung des vollständigen Bestands aller Versicherten, die eine Leistung beziehen. Dieser Schlüssel wird einmal jährlich verwendet, um eine umfassende und systematische Synchronisation der Daten zwischen den beteiligten Stellen sicherzustellen. Ziel ist es, Abweichungen, wie unbemerkte Sterbefälle oder Änderungen in den Stammdaten, zu identifizieren und die Datenbestände auf dem neuesten Stand zu halten.
Hinweis
Dieser Ereignisschlüssels wird automatisch in den Status "Verarbeitet" gesetzt, da aus diesen Zeilen keine Sterbefälle generiert werden. Diese Meldungen sind ausschließlich bei Importen, nicht bei Exporten, möglich.