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Willkommen zu unitop Rentenbezugsmitteilungen (RBM)
Rentenbezugsmitteilungen (RBM) sind Dateien, die von Rentenversicherungsträgern oder anderen Versorgungseinrichtungen an die Finanzämter versendet werden. Diese Mitteilungen informieren die Finanzämter über die Höhe der Zahlungsleistungen, die ein Versorgungsempfänger erhalten hat, sowie über weitere relevante Informationen im Zusammenhang mit der Zahlung.
Die Rentenbezugsmitteilungen werden üblicherweise einmal im Jahr erstellt. Die Versorgungseinrichtungen durchlaufen jedes Jahr im Januar und Februar den Prozess der Erstellung von RBM.
Kernfunktionen
Hintergrundwissen und fachliche Grundlagen
Um vorab den Prozess der RBM besser zu verstehen, finden Sie hilfreiche Erläuterungen sowie Begriffserklärungen in den fachlichen Grundlagen.
Grundeinrichtung – im Regelfall gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner der GOB
Aufgrund diverser Einrichtungsmöglichkeiten speziell für Ihre Versorgungseinrichtung findet die Einrichtung im Regelfall in Zusammenarbeit mit Ihrem Ansprechpartner der GOB statt.
Der Rentenbezugsmitteilungsprozess
Der RBM-Prozess umfasst mehrere Schritte. Die Subnavigation auf der linken Seite dient gleichzeitig als schrittweise Vorgehensweise. Sie überprüfen Daten, erstellen RBM sowie RBM-Dateien und senden diese an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Fehlermeldungen und Rückmeldungen der ZfA deuten
Die ZfA kann Ihnen unterschiedliche Rückmeldungen zu Ihrer gesendeten RBM geben. Wo Sie diese finden, was die Abkürzungen bedeuten und wie Sie mit ihnen verfahren, erfahren Sie hier.
Maschinelles Anfrageverfahren – Steuernummer anfragen
Sollte Ihnen zu einem Leistungsempfänger keine Steueridentifikationsnummer vorliegen, haben Sie die Möglichkeit diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erfragen. Die Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtung und BZSt erfolgt über das "Maschinelle Anfrageverfahren" (MAV) über die ZfA.
Hinweis
Diese Dokumentation wurde zuletzt aktualisiert für das Release 2025.8.