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Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Der Zweck besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner fair zu verteilen, um eine angemessene Altersversorgung für beide Parteien sicherzustellen.
Bei der Scheidung prüft das Familiengericht automatisch den Versorgungsausgleich. Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs existieren verschiedene Methoden, abhängig von der Art der Rentenanwartschaften und den individuellen Umständen der Ehepartner.
Voraussetzungen
Bevor ein Versorgungsausgleich angelegt werden kann, müssen die nachfolgenden Einrichtungen vorgenommen werden:
- Bestimmte Angaben müssen in der Versorgungsausgl. Einrichtung konfiguriert sein:
- Nummernserien, Aktivitätengruppen, Buchungsart, Art der Altersbestimmung sowie die Quote Art Periodenbestimmung
- Standard-Ausgleichsart (interne oder externe Teilung)
- Kostenparameter
- Ggf. Vertragsvorlagen für Berechtigte
- Einstellungen für externe Teilungen
- Der Verpflichtete muss als Kontakt vom Typ "Person" im System erfasst sein.
- Der Berechtigte muss als Kontakt vom Typ "Person" im System erfasst sein.
- Das zuständige Familiengericht muss als Kontakt mit aktiviertem Kennzeichen "Gericht" erfasst sein.
- Bei einer externen Teilung muss die aufnehmende Versorgungsausgleichskasse als Kontakt (mit aktiviertem Kennzeichen "Versorgungsausgleichskasse") und mit einer Geschäftsbeziehung zu einem Kreditor erfasst sein.
- Für die Buchung müssen die unter 4. genannten Vertragsvorlagen für den Berechtigten (Mitglied und Empfänger) in der Versorgungsausgl. Einrichtung hinterlegt sein.
- Sofern die Buchungsart "nach Tarif" verwendet wird, müssen die Barwerte Versorgungsausgleich in der Einrichtung hinterlegt sein.