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Anwartschaften
Ob ein Mitglied das Recht auf (erworbene) Rentenansprüche erhält, legen Sie auf Basis der Anwartschaftspunkte fest. Diese werden aus Beiträgen und Anwartschaftsfaktoren gebildet. Sobald Beiträge in die Finanzbuchhaltung gebucht wurden, können Anwartschaftsposten erstellt werden. Der Zeitpunkt für die Anwartschaftsbildung wird über ein Optionsfeld in der Tarifgruppe gesteuert.
Einen Überblick über alle Anwartschaften finden Sie in der Liste "Anwartschaftsposten".
Zeitpunkt für die Anwartschaftsbildung bei Option "Zahlung"
Als Grundlage für die Anwartschaftsbildung dient die Erzeugung und Buchung von Beitragsposten.
Wenn die Option "Zahlung" in Ihrer Tarifgruppe hinterlegt ist, muss im Anschluss ein Zahlungsausgleich ausgeführt werden.
Damit ein Zahlungsausgleich ausgeführt wird, buchen Sie wie gewohnt den dort angezeigten Posten, indem Sie die ggf. fehlenden Informationen innerhalb der Zeilen nachtragen. Im Anschluss stoßen Sie eine manuelle Buchung der Anwartschaftsposten an, indem Sie "Anwartschaftsposten erstellen" über die Suche aufrufen und gemäß der Filterung (nach Debitor oder Vertragsnummer) ausführen.
In den Beitragsposten ist die Zahlung vermerkt und als Anwartschaft in der Informationsbox innerhalb der Vertragskarte aufsummiert worden. In der Liste "Anwartschaftsposten" werden Ihnen zudem alle (neu hinzugefügten) Posten aufgelistet.
Zeitpunkt für die Anwartschaftsbildung bei Option "Beitrag"
Als Grundlage für die Anwartschaftsbildung dient ebenfalls die Erzeugung und Buchung von Beitragsposten. Sobald ein Beitrag in die Finanzbuchhaltung (Debitorenposten und Sachposten) gebucht wurde (vor Zahlungseingang), werden Anwartschaftsposten bzw. -punkte erzeugt und sind in der Liste "Anwartschaftsposten" einsehbar. Die Informationen finden Sie ebenso in der Informationsbox der Vertragskarten.