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Erstellung des Versorgungsausgleichs

Ein Versorgungsausgleich kann über verschiedene Wege initial angelegt werden. Zum einen steht die Aktion "Erstelle Versorgungsausgleich" sowohl auf der "Kontaktkarte" als auch in der "Kontaktliste" im Menübereich "unitop Altersversorgung" zur Verfügung. Hier wird direkt aus dem Kontakt heraus ein neuer Versorgungsausgleich angelegt. Zum anderen kann der Button "Neu" in der Liste der Versorgungsausgleiche zur Anlage genutzt werden. Der grundlegende Prozess stellt sich wie folgt dar:


Beispiel: Versorgungsausgleich anlegen und buchen aus einem Kontakt heraus

  1. Kontaktkarte öffnen: Öffnen Sie die Kontaktkarte des Mitglieds, für den Sie einen Versorgungsausgleich erstellen möchten und klicken Sie auf "Aktionen", "unitop Altersversorgung" und "Erstelle Versorgungsausgleich. Das System führt eine Vorprüfung durch: Es prüft, ob die Versorgungsausgl. Einrichtung korrekt befüllt ist, ob die Kontaktdaten des Verpflichteten gültig sind und ob die Standard-Ausgleichsart gesetzt ist.

  2. Informationen erfassen: Allgemeine Informationen und Angaben des Verpflichteten und Berechtigten sind zu befüllen. Als Verpflichteter wird automatisch die Kontaktnummer des aktuell geöffneten Kontakts vorbelegt. Der Berechtigte, das Gericht, die Ehedaten und der Beschreibungstext werden zunächst leer angelassen und müssen manuell auf der Versorgungsausgl. Karte erfasst werden.

  3. Zeilen vorschlagen: Wählen Sie im Menü "Zeilen vorschlagen". In den Zeilen finden Sie relevante Werte und Kosten zur Bestimmung des Versorgungsausgleichs, die aus bestehenden Tarifen und der Grundeinrichtung hervorgehen.

  4. Anwartschaft berechnen: Danach wird über "Anwartschaft berechnen" der jeweils hälftig zu übertragenden Ausgleichswert (Anwartschaften) je Versorgungsausgleichs-Zeile ermittelt. Die Ausgleichswerte werden summiert und in das Feld "Summe Ausgleichswert" im Register Berech. Ergebnis geschrieben.

  5. Gericht ergänzen: Im Register "Gericht" ergänzen Sie alle Informationen, die Sie vom Gericht zurückerhalten haben oder Ihnen bereits bekannt sind. Gleichzeitig ergänzen Sie die Befunde des Gerichts in den Zeilen zur Ermittlung des Ausgleichs.

  6. Buchen: Nachdem Sie alle Werte eingetragen haben, können Sie im Register "Allgemein" den Status freigeben und über das Menü den Versorgungsausgleich buchen.

Detaillierte Informationen zum Aufbau des Versorgungsausgleichs, seiner Register und Aktionen sind in der Dokumentation "Aufbau des Versorgungsausgleichs" zu finden.

Versorgungsausgleich buchen

Die Aktion "Buchen" schließt den Versorgungsausgleich fachlich ab und erzeugt alle buchhalterischen und vertraglichen Folgeeinträge. Vor der Buchung werden zwingend folgende Prüfungen durchgeführt:

Vorprüfungen

  1. Pflichtfelder: Das System prüft, ob die Pflichtfelder im Kopf gesetzt sind: Kontaktnr. Verpflichteter, Kontaktnr. Berechtigter, Kontaktnr. Gericht, Ehe von, Ehe bis und das Feld Rechtskräftiges Urteil am (Datum).

Gibt das Datum des Rechtskräftiges Urteil an.

  1. Externe Teilung: Bei Ausgleichsart "Externe Teilung" wird zusätzlich geprüft, ob die Kontaktnr. Versorgungsausgleichskasse gesetzt ist und ob diese Kontaktnummer eine Geschäftsbeziehung zu einem Kreditor besitzt. Außerdem werden die buchungstechnischen Voraussetzungen in der Einrichtung geprüft (Buch.-Blattvorlage, Buch.-Blatt, Belegnummern, Produktbuchungsgruppe).

  2. Status: Der Status des Versorgungsausgleichs muss dem in der Statusvorlage hinterlegten "Freigegeben"-Status der eingerichteten Statusvorlage entsprechen.

  3. Zeilen: Es müssen Zeilen vorhanden sein, da ohne Zeilen nicht gebucht werden kann.

  4. Vertragsvorlagen: Die Vertragsvorlagen für den Berechtigten (Mitglied und Empfänger) müssen in der Versorgungsausgl. Einrichtung hinterlegt sein.

Buchungsablauf bei Ausgleichsart "Interne Teilung" (Buchungsart "nach Tarif")

Für jede Versorgungsausgleichszeile führt das System folgende Schritte aus:

  1. Kürzung des Anrechts des Verpflichteten: Es wird ein negativer Anwartschaftsposten auf dem Vertrag des Verpflichteten gebucht. Der Betrag entspricht dem Feld "Summe Kürzung nach Rechtskraft" aus dem Register "Berechn. Ergebnis".

  2. Anlage eines neuen Vertrags für den Berechtigten: Auf Basis der in der Einrichtung hinterlegten Vertragsvorlage (Mitglied oder Empfänger) wird ein neuer Beitragsvertrag für den Berechtigten angelegt.

  3. Gutschrift auf dem neuen Vertrag des Berechtigten: Es wird ein positiver Anwartschaftsposten auf dem neu angelegten Vertrag des Berechtigten gebucht. Der gebuchte Wert entspricht dem Feld "Summe neues Anrecht nach Rechtskraft" aus der Zeile.

  4. Vertragsnummer: Nach der Buchung aller Zeilen wird die Vertragsnummer des Berechtigten automatisch in die jeweilige Versorgungsausgleichszeile eingetragen.

Falls der Berechtigte bereits ein Versorgungsempfänger (Rentner) ist, der Verpflichtete jedoch nicht, wird zusätzlich automatisch einen Transfer für den Berechtigten angelegt. Als Übertragungsdatum wird das Datum aus dem Feld "Meldung Rechtskraft zum" verwendet.

Buchungsablauf bei Ausgleichsart "Externe Teilung" (Buchungsart "nach Tarif")

Für jede Versorgungsausgleichszeile führt das System folgende Schritte aus:

  1. Kürzung des Anrechts des Verpflichteten: Es wird ein negativer Anwartschaftsposten auf dem Vertrag des Verpflichteten gebucht (analog zur internen Teilung).

  2. Buchung einer Verbindlichkeit gegenüber der Versorgungsausgleichskasse: Es wird eine Buchungsblattzeile für den Kreditor der Versorgungsausgleichskasse erstellt und gebucht. Dabei entsteht ein Kreditorenposten für den zu zahlenden Ausgleichsbetrag. Die Buchung verwendet die in der Versorgungsausgl. Einrichtung hinterlegte Buch.-Blattvorlage, den Buch.-Blattnamen, die Belegnummern und die Produktbuchungsgruppe.

Statusänderung nach der Buchung

Nach erfolgreicher Buchung wird der Status des Versorgungsausgleichs automatisch auf den in der Statusvorlage hinterlegten "Abgeschlossen"-Status gesetzt. Der Datensatz ist danach gesperrt und kann nicht mehr verändert werden.


Versorgungsausgleich stornieren

Die Aktion "Stornieren" macht eine bereits durchgeführte Buchung rückgängig. Alle durch die Buchung erzeugten Folgedaten werden dabei systematisch auf Basis des beim Buchen erstellten Transaktionsprotokolls storniert oder gelöscht.

Vorprüfungen vor der Stornierung

Vor dem Start des Stornierungsprozesses prüft das System:

  1. Status: Der Status des Versorgungsausgleichs muss dem "Abgeschlossen"-Status entsprechen (nur gebuchte Versorgungsausgleiche können storniert werden).

  2. Transfervorgänge: Für alle durch die Buchung angelegten Transfervorgänge wird geprüft, ob diese noch im Status "Freigegeben" sind.

  3. Verbindlichkeiten: Für Verbindlichkeiten gegenüber der Versorgungsausgleichskasse (bei externer Teilung) wird geprüft, ob diese noch offen sind. Offene Kreditorenposten müssen vor der Stornierung ausgeglichen sein.

Stornierungsablauf

Sind alle Vorprüfungen bestanden, werden folgende Schritte ausgeführt:

  1. Anwartschaftsposten: Die beim Buchen erzeugten Anwartschaftsposten (negativer Posten des Verpflichteten und positiver Posten des Berechtigten) werden storniert.

  2. Rentenbetragshistorie: Die erzeugten Rentenbetragshistorieneinträge werden storniert.

  3. Transfervorgänge: Angelegte Transfervorgänge werden storniert.

  4. Kreditorenposten: Angelegte Kreditorenposten (bei externer Teilung) werden storniert.

  5. Verträge: Angelegte Verträge des Berechtigten werden storniert.

  6. Status zurücksetzen: Der Status des Versorgungsausgleichs wird zurückgesetzt, sodass der Datensatz wieder bearbeitet werden kann.