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Anwartschaften
Ob ein Mitglied das Recht auf erworbene Rentenansprüche erhält, legen Sie auf Basis der Anwartschaftspunkte fest. Diese werden aus Beiträgen und Anwartschaftsfaktoren gebildet. Sobald Beiträge in die Finanzbuchhaltung gebucht wurden, können Anwartschaftsposten erstellt werden. Den Zeitpunkt für die Anwartschaftsbildung steuern Sie über ein Optionsfeld in der Tarifgruppe.
Einen Überblick über alle Anwartschaften finden Sie in der Liste "Anwartschaftsposten".
Anwartschaftsbildung bei Option "Zahlung"
Als Grundlage für die Anwartschaftsbildung dient die Erzeugung und Buchung von Beitragsposten.
Wenn die Option "Zahlung" in Ihrer Tarifgruppe hinterlegt ist, muss im Anschluss ein Zahlungsausgleich ausgeführt werden.
Buchen Sie dazu den im Buchungsblatt angezeigten Posten wie gewohnt und tragen Sie gegebenenfalls fehlende Informationen in den Zeilen nach. Stoßen Sie anschließend eine manuelle Buchung der Anwartschaftsposten an, indem Sie über die Suche "Anwartschaftsposten erstellen" aufrufen und den Prozess gemäß der Filterung nach Debitor oder Vertragsnummer ausführen.
In den Beitragsposten ist die Zahlung vermerkt und als Anwartschaft in der Informationsbox der Vertragskarte aufsummiert. In der Liste "Anwartschaftsposten" werden Ihnen zudem alle neu hinzugefügten Posten aufgelistet.
Anwartschaftsbildung bei Option "Beitrag"
Als Grundlage für die Anwartschaftsbildung dient ebenfalls die Erzeugung und Buchung von Beitragsposten.
Sobald ein Beitrag in die Finanzbuchhaltung (Debitorenposten und Sachposten) gebucht wurde – also noch vor Zahlungseingang – werden Anwartschaftsposten und -punkte erzeugt. Diese sind in der Liste "Anwartschaftsposten" einsehbar und finden sich ebenso in der Informationsbox der Vertragskarten.